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Evangelischer Friedhof Flierich

Kamener Straße, 59199 Bönen

Wir heißen Sie auf der Seite unseres Friedhofes in Bönen-Flierich herzlich willkommen.

Im Folgendem möchten wir uns und die Besonderheiten unseres Friedhofes kurz vorstellen.

Die auf unserem Friedhof vorhandene Kapelle steht im Eigentum der Kommunalgemeinde Bönen, wird jedoch nicht mehr für Aufbahrungen und Trauerfeiern genutzt.

An der Nordseite (zum Hang) befindet sich ein Ehrenmal, worauf die Namen  aller verstorbenen Soldaten aus  Flierich des 1. Weltkrieges vermerkt sind.

Für die verstorbenen Soldaten des 2. Weltkrieges sind Gedenkkreuze errichtet worden.

Auf dem "Alten Teil" (östliche Richtung) des Friedhofes stehen Grabmale
aus dem 19. Jahrhundert. Hier werden keine Nutzungsrechte mehr vergeben.

Eine Säulenhainbuchenallee führt zur Kapelle, eine weitere zum Ehrenmal.

In der Mitte des Friedhofes befindet sich eine Wildwiese, die in den Monaten Mai bis Juni durch ihren naturnahen Charakter mit Wildblumen und den damit verbundenen Blütenreichtum besticht.

Kontakt

Trägerin des Friedhofes

Ev. Kirchengemeinde Bönen
Bahnhofstr. 262
59199 Bönen

Internet

Verwaltung

Kreiskirchenamt Hamm
-Friedhofsabteilung-
Martin-Luther-Str. 27 b
59065 Hamm

Tel.: 0 23 81/ 142-129

Email: Daniel.Groene@kirchenkreis-hamm.de

Friedhofspflege

Ulrich Kampschulte
Werler Str. 137
59063 Hamm

Tel. 0170/2918220

 

Totengräber

Gensemeyer
Alter Uentroper Weg 317, 59071 Hamm,
Telefon: 02388/1205 
Mobil: 0160/3584070

Ansprechpartner: Pfarrer Zierke: joachim.zierke@t-online.de

Mögliche Bestattungsformen

Die Wahlgrabstätte

Die Wahlgrabstätte ist die klassische Grabart. Sie wird auch als Familiengrab oder -gruft bezeichnet. Die Größe, also die Anzahl der zusammengehörigen Grabstellen, und die Lage des Wahlgrabes können im Rahmen der freien Beerdigungsflächen von den Angehörigen für Erdbestattungen oder Urnenbeisetzungen ausgesucht werden. Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre.

Das Reihengrab

Das Reihengrab wird für eine Erdbestattung einzeln und der Reihe nach vergeben. Hier beträgt die Ruhezeit 30 Jahre. Es wird zwischen Reihengräbern für Verstorbene bis und ab dem vollendeten fünften Lebensjahr unterschieden. Die Anlage und Pflege der Grabstätten erfolgt durch die nutzungsberechtige Person.

Die Reihengemeinschaftsgrabstätte

Die Reihengemeinschaftsgrabstätte wird für eine Erdbestattung oder Urnenbeisetzung einzeln und der Reihe nach vergeben. Hier beträgt die Ruhezeit 30 Jahre. Wer nach dem Tod eines Angehörigen für eine Grabpflege nicht sorgen kann oder will, ist mit einem solchen "Rasengrab" gut beraten. Die Friedhofsträgerin versieht jede Grabstätte mit einer einheitlichen Grabplatte aus Granit, die mit Vor- und Zuname, Geburts- und Sterbejahr sowie mit einem vertieften Kreuz gestaltet ist.

Das Wahlgemeinschaftsgrab

Hierbei handelt es sich um eine Bestattung im Rasen, die vom Friedhofsträger sowohl gesät als auch gepflegt wird. Für die Erdbestattung muss die nutzungsberechtigte Person das Grab mit einer Platte aus Granit und einer vertieften Schrift versehen. Die Grabplatte kann individuell gestaltet werden.

Hier finden Sie eine stichpunktartige komplette Übersicht der auf dem Friedhof Flierich zur Verfügung stehenden Bestattungsformen.

Geschichte des Friedhofs

Die Erstanlage des Friedhofes erfolgte 1827. Eine Erweiterung fand 1924 statt.

Hier können alle Verstorbenen aus dem Bereich der Kommunalgemeinde Bönen  beigesetzt werden.

An der Nordseite (zum Hang) befindet sich ein Ehrenmal, worauf die Namen  aller verstorbenen Soldaten aus  Flierich des 1. Weltkrieges vermerkt sind.

Für die verstorbenen Soldaten des 2. Weltkrieges sind Gedenkkreuze errichtet worden.

Auf dem "Alten Teil"(östliche Richtung) des Friedhofes stehen Grabmale aus dem 19. Jahrhundert. Eine Säulenhainbuchenallee führt zur Kapelle, eine weitere zum Ehrenmal.

Friedhofssatzung

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über unsere Satzungen.

Friedhofssatzung

Friedhofsgebührensatzung

Grabmal- und Bepflanzungssatzung